Die Frauenzentrale Aargau und die Aargauischen Gemeinnützigen Frauenvereine stellen gemeinsam die Mütterhilfe-Kommission.
Ziele der Mütterhilfe
Unterstützung finanzschwacher Mütter, ausnahmsweise auch Väter.
Beiträge
Werden gemäss Richtlinien vorrangig zur Überbrückung temporärer, finanzieller Engpässe geleistert, die durch Krankheit / Schwangerschaft / Mutterschaft oder Rekonvaleszenz verursacht sind.
Die nachweisbare medizinische Indikation bildet die Grundlage der Unterstützung.
Beitragsgewährung
Jeder Beitrag beruht auf einem begründeten, schriftlich eingereichten Gesuch. Dieses kann privat, von einer Drittperson, einer Gemeinde oder von einer gemeinnützigen Institution eingereicht werden.
Das Beitragsverfahren durch die Mütterhilfe-Kommission wird so rasch als möglich, unbürokratisch, direkt abgewickelt.
Gesuchsformulare können bei der Frauenzentrale Aargau bezogen oder direkt heruntergeladen werden (siehe "Richtlinien") .
Spenden
an die Mütterhilfe sind jederzeit ganz herzlich willkommen.
Valiant Bank, 3001 Bern
Frauenzentrale AG/Mütterhilfe
Bahnhofstrasse 57
5001 Aarau
Konto 16 1.210.666.06 6300
PC 30-38112-0
Richtlinien und Gesuchsformular
Richtlinien vom 3. April 2008
Gesuchsformular
